Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Stand ---- 2004
der Firma:
Gersdorfer Handels GmbH
Benedixstraße 13
09355 Gersdorf
§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Gersdorfer Handels GmbH erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers
werden hiermit widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur wirksam,
wenn die Gersdorfer Handels GmbH sie schriftlich oder fernmündlich bestätigt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Der Käufer macht durch seine Unterschrift ein unwiderrufliches Kaufangebot für 4 Wochen, das der Annahme
durch den Verkäufer bedarf. Die Annahme erfolgt durch die Auftragsbestätigung. Wenn die Auftragsbestätigung vom
Kaufangebot abweicht, gilt die Auftragsbestätigung vom Käufer als angenommen, wenn nicht innerhalb von 12 Tagen
ab Datum der Auftragsbestätigung ein schriftlicher Widerspruch eingegangen ist. Spätestens jedoch mit vorbehaltloser
Entgegennahme des Kaufgegenstandes.
2. Mündliche Absprachen, nachträgliche Vertragsänderungen, zugesicherte Eigenschaften
der Ware,Auslieferungstermine, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
Für die Auftragsbestätigung, für die Entgegennahme von Mängelrügen und für die Abwicklung des
Vertrages ist ausschließlich die Firma Gersdorfer Handels GmbH zuständig.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Die Preise verstehen sich Netto, zuzüglich des jeweilig, gültigen Mehrwertsteuersatzes, sie schließen die
Transportversicherung, Verpackung sowie die Entsorgung der Verpackung durch den Käufer ein. Zölle und Steuern muss der Kunde beim österreicher bzw. schweizer Transportdienstanbieter bezahlen!
Eine Rücknahme der Verpackung gegen Vergütung erfolgt nicht. Gleichwohl besteht die Möglichkeit, diese zur
Entsorgung an die Firma Gersdorfer Handels GmbH zurückzusenden.
Die Rücksendung erfolgt auf Kosten des Käufers. Die Gersdorfer Handels GmbH liefert frei Haus ab 350,- DM.
Montage, Aufstellung und Inbetriebnahme sowie Einweisung sind im Preis enthalten, wenn dies extra schriftlich
zugesichert wurde.
2. Die Rechnungen sind zahlbar 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug.
Die Gersdorfer Handels GmbH ist bei Überschreiten der Zahlungsfrist unter Vorbehalt der Geltendmachung
eines weiteren Verzugsschadens ohne Mahnung berechtigt, Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweilig gültigen
Diskontsatz der "Deutschen Bundesbank" zu verlangen.
3. Sollte die Gersdorfer Handels GmbH in der Zeit zwischen Vertragsabschluß und Lieferung Ihre Preise
allgemein ermäßigen oder erhöhen, so wird der am Tage des Versands gültige neue Preis berechnet. Falls sich der
Preis erhöht, ist der Käufer berechtigt, innerhalb 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung
vom Vertrag zurückzutreten.
4. Die Firma Gersdorfer Handels GmbH behält sich vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten Rechnungsposten
zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden und zwar in der Reihenfolge: Kosten,
Zinsen, Hauptforderung.
5. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig fetsgestellten Gegenansprüchen, sowie die
Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten gegen Kaufpreisforderungen bedürfen
der schriftlichen Zustimmung der Firma Gersdorfer Handels GmbH.
6. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, ist die Firma
Gersdorfer Handels GmbH vorbehaltlich weitergehender Ansprüche berechtigt, für weitere Lieferungen
Vorauszahlungen und Sicherheiten zu verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen.
§ 4 Lieferung, Lieferzeit, Vertragshindernisse
1. Die Lieferungen erfolgen per geeigneten Transportmittel, ab 350,- DM Netto frachtfrei, auf Gefahr des Käufers.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Lager der Firma Gersdorfer Handels GmbH
verlassen hat. Bei Express- und Eilgutsendungen auf Verlangen des Käufers gehen die Transportkosten zu seinen
Lasten.
2. Die genannte Lieferfrist ist eine ca. Lieferfrist und beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung,
jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten und vor der Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen,
Genehmigungen, Freigaben, sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Sie gilt als eingehalten, wenn die Ware
bis Ende der Lieferfrist das Lager der Firma Gersdorfer Handels GmbH verlassen hat, oder dem Käufer
als versand- oder abholbereit angezeigt ist. Die vereinbarten Lieferfristen verlängern sich während des Zeitraumes,
in welchem der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder anderen Käufen in Verzug ist, entsprechend.
Bei Überschreitung der Lieferfrist ist der Käufer verpflichtet eine Nachfrist von 3 Wochen zu setzen.
3. Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, so ist die Firma Gersdorfer Handels GmbH berechtigt, nach setzen
einer Nachfrist von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Im letzteren Fall ist die Firma Gersdorfer Handels GmbH berechtigt, entweder ohne Nachweis eines
Schadens 40% des Kaufpreises u.a. wegen der Vertreterprovision oder Ersatz des tatsächlich enstandenen
Schadens zu verlangen.
4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen,
die die Firma Gersdorfer Handels GmbH nicht zu vertreten hat, ihr jedoch die Lieferung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen.
- hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik,
Aussperrung und sonstige Ereignisse, die die Firma Gersdorfer Handels GmbH trotz der nach den
Umständen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte - berechtigen
die Firma Gersdorfer Handels GmbH, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten. Der Käufer kann von der Firma Gersdorfer Handels GmbH die Erklärung verlangen, ob die
Firma Gersdorfer Handels GmbH zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will.
Erklärt die Firma Gersdorfer Handels GmbH sich nicht, ist der Käufer berechtigt zurückzutreten.
Wird durch die angegebenen Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich,
wird die Firma Gersdorfer Handels GmbH von der Liefer- und Leistungpflicht frei. In keinem Fall kann
der Käufer die Firma Gersdorfer Handels GmbH für den entstandenen Schaden verantwortlich machen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Die Gersdorfer Handels GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen
Bezahlung ihrer sämtlichen Forderungen aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung mit dem Käufer
vor. Als Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwertes bei der Firma Gersdorfer Handels GmbH.
2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er
nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder
einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware enstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt
sicherungshalber in vollem Umfang an die Firma Gersdorfer Handels GmbH ab. Der Käufer ermächtigt
unwiderruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf
Aufforderung der Firma Gersdorfer Handels GmbH hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen, sowie
die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Firma Gersdorfer Handels GmbH
hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist die Firma Gersdorfer Handels GmbH
berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls
Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Auch in diesem Fall ist ausschließlich
noch die Firma Gersdorfer Handels GmbH berechtigt, den Abnehmern des Käufers die Abtretung der
Forderung des Käufers an die Firma Gersdorfer Handels GmbH mitzuteilen und die Forderung einzuziehen.
In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Firma Gersdorfer Handels GmbH
liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.
5. Die Gersdorfer Handels GmbH verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden
Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach ihrer Wahl auf Verlangen des Käufers insoweit
freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20% oder mehr übersteigt.
§ 6 Garantie, Mängelrügen, Ausschluß von Ansprüchen
1. Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, nämlich die
fehlerfreie Herstellung, die Güte der Materialien, die sachgemäße Montage und die einwandfreie Funktion der Waren
und Geräte leistet die Firma Gersdorfer Handels GmbH für die Dauer von 1 Jahr ab Rechnungsdatum
Gewähr durch Übernahme folgender Verpflichtungen.
2. Das Recht des Käufers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen vom
Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten.
3. Zur Vornahme aller der von der Firma Gersdorfer Handels GmbH notwendig
erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzteillieferungen hat der Käufer nach Abstimmung mit
der Firma Gersdorfer Handels GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.
4. Keine Gewähr leistet die Firma Gersdorfer Handels GmbH:
- für sämtliche Waren, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen
- für Mängel die auf Witterungseinflüssse, chemischen, pyhsikalischen oder elektronischen Einflüssen beruhen,
sofern sie nicht auf ein Verschulden von der Firma Gersdorfer Handels GmbH zurückzuführen sind
- wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen von der Firma Gersdorfer Handels GmbH
nicht befolgt werden, Änderungen an den Waren vorgenommen wird, Teile ausgewechselt oder
Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
- wenn der Firma Gersdorfer Handels GmbH die gemäß Ziffer 3 mit Vornahme von
Nachbesserungen erforderlichen Zeit nicht gewährt wird.
5. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen
bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Firma Gersdorfer Handels GmbH.
6. Bei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen leben die gesetzlichen Rechte des Käufers auf
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kauf wieder auf..
7. Weitere Ansprüche des Käufers wegen magelhafter Lieferung gegen
die Firma Gersdorfer Handels GmbH sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von
unmittelbaren und mittelbaren Folgeschäden. Dies gilt nicht soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit
oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
§ 7 Haftung
Die Gersdorfer Handels GmbH übernimmt eine Haftung nur, soweit eine solche in diesen Bedingungen
ausdrücklich geregelt ist. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche aus Verschulden bei Abschluß des
Vertrages, aus positiver Vertragsverletzung oder außervertraglicher Haftung, es sei denn, daß in Fällen des Vorsatzes
oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Der Haftungsausschuß gilt für die Schadensersatzansprüche
bei leichter Vertragsverletzung. Verbleibende Ansprüche verjähren - sofern der Schaden nicht vorsätzlich verursacht
wurde - 6 Monate nach Empfang der Ware durch den Käufer und sind insgesamt der Höhe nach auf 60% des
Netto-Lieferwertes der jeweiligen Sendungen begrenzt.
§ 8 Rücknahmen
Sollte der Vertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, rückabgewickelt werden, so ist die Firma Gersdorfer Handels
GmbH unbeschadet ihrer sonstigen, gegen den Käufer möglicherweise bestehenden Ansprüche berechtigt,
für die Nutzung und den Gebrauch der Geräte und als Wertminderungsentschädigung folgende Beträge zu fordern:
25%des Kaufpreises innerhalb des 1. Vierteljahres, 30% des Kaufpreises innerhalb des 2. Vierteljahres,
40% des Kaufpreises nach 1 Jahr, 50% des Kaufpreises nach 2 Jahren, 60% des Kaufpreises nach 3 Jahren.
§ 9 Abtretungsverbot
Eine Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Käufer bedarf der
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Firma Gersdorfer Handels GmbH.
§ 10 Erfüllung, Wirksamkeitsklausel
1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und der Firma Gersdorfer Handels GmbH ist der
Erfüllungsort Gersdorf. Der ausschließliche Gerichtsstand ist, soweit zulässig, das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal.
2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Liefergeschäfts unwirksam, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung ersetzt, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.
